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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der "Stralsunder Bootswerft"

Bootswerft Thomzik, Inh. Tilo Thomzik, Am Flotthafen 1, 18439 Stralsund

Stand: 11. Juli 2025

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1.         Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") der Bootswerft Thomzik, Inh. Tilo Thomzik, (im Folgenden "Bootswerft") gelten für alle Verträge über Reparatur-, Wartungs- und Kranleistungen an Sportbooten, die zwischen der Bootswerft und Verbrauchern (im Folgenden "Kunde") geschlossen werden.

1.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

1.3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Bootswerft stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

2.         Vertragsabschluss

2.1. Angebote der Bootswerft sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart. An verbindlich vereinbarte Angebote hält sich die Werft 30 Kalendertage lang gebunden oder wie im Angebot vermerkt.

2.2. Der Kunde kann eine Beauftragung von Leistungen mündlich, telefonisch, schriftlich (per Post, E-Mail oder Telefax) oder über die Website der Bootswerft abgeben.

2.3. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bootswerft den Auftrag des Kunden schriftlich (z.B. per Auftragsbestätigung, E-Mail) annimmt oder mit der Ausführung der beauftragten Leistungen beginnt.

2.4. Kostenvoranschläge sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindlich und dienen lediglich der Orientierung. Überschreitungen von Kostenvoranschlägen um mehr als 15% werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt und bedürfen dessen Zustimmung für die weitere Ausführung der Arbeiten.

3.         Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Die vereinbarten Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

3.2. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind Materialkosten für Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien gesondert zu vergüten und werden nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.

3.3. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Fertigstellung der Leistung und Übergabe des Bootes bzw. nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.

3.4. Die Bootswerft ist berechtigt, für die Beschaffung von Material oder bei umfangreichen Arbeiten eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

3.5. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Bootswerft berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich festgelegten Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

3.6. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4.         Leistungserbringung, Lieferung und Abnahme

4.1. Die Bootswerft erbringt die beauftragten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach den anerkannten Regeln der Technik.

4.2. Vereinbarte Termine für die Fertigstellung sind, sofern nicht ausdrücklich als "Fixtermin" bezeichnet, unverbindliche Schätzungen. Verzögerungen aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z.B. Lieferengpässe bei Ersatzteilen, höhere Gewalt, witterungsbedingte Einschränkungen) berechtigen die Bootswerft, den Fertigstellungstermin angemessen zu verschieben. Die Bootswerft wird den Kunden über solche Verzögerungen unverzüglich informieren.

4.3. Nach Fertigstellung der Arbeiten wird der Kunde benachrichtigt. Der Kunde ist verpflichtet, das Boot unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Benachrichtigung abzunehmen und abzuholen.

4.4. Die Abnahme erfolgt auf dem Gelände der Bootswerft, sofern nicht anders vereinbart. Der Kunde ist verpflichtet, das Boot bei Abholung auf offensichtliche Mängel zu überprüfen. Mängel, die bei der Abnahme erkennbar sind, müssen unverzüglich gerügt werden. Andernfalls gilt die Leistung als mangelfrei abgenommen.

4.5. Bei Nichtabholung des Bootes innerhalb der Frist gemäß Ziffer 4.3 ist die Bootswerft berechtigt, das Boot auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern. Die Bootswerft kann eine angemessene Lagergebühr erheben. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosem Verstreichen ist die Bootswerft berechtigt, das Boot im Wege des Selbsthilfeverkaufs zu verwerten.

5.         Eigentumsvorbehalt

5.1. Sofern im Rahmen der Reparatur oder Wartung neue Teile verbaut werden, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum der Bootswerft.

5.2. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Teile pfleglich zu behandeln.

6.         Behördliche Anordnungen, Pandemien und höhere Gewalt

6.1. Ist die Werft oder einer ihrer Vorlieferanten infolge höherer Gewalt, wie insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßigen Zugangsbeschränkungen, behördlichen Maßnahmen, Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien) und sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und unverschuldeten Ereignissen ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtung gehindert, so ist sie für die Dauer und im Umfang der Auswirkung bis zu dessen Wegfall von der Lieferfrist und der Erfüllung des Vertrages befreit.

6.1.1. Sofern die Werft aufgrund oder infolge behördlicher Anordnungen, Folgen einer Pandemie oder sonstiger höherer Gewalt geschlossen bleiben muss, verzichtet der Auftraggeber ausdrücklich auf etwaige gesetzliche oder vertragliche Ersatz- oder Erstattungsansprüche gegen die Werft. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber aufgrund der in diesem Paragraphen beschriebenen Szenarien zeitweise keinen Zugang zu seinem Schiff hat. Sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag bleiben hiervon unberührt.

6.1.2. Die Parteien sind sich darüber einig, dass behördliche Anordnungen und sonstige Folgen einer Pandemie keinen Wegfall, Störung oder nachträgliche Änderung der Geschäftsgrundlage im Sinne des § 313 BGB bedeuten. Das Risiko einer zeitweisen Schließung oder Sperrung der Werft aufgrund behördlicher Anordnungen und sonstigen Folgen einer Pandemie ist den Parteien bekannt.

6.2. Einem Fall höherer Gewalt wird gleichgestellt die für die Werft und / oder einen ihrer Vorlieferanten entstehende Unmöglichkeit einer genügenden Versorgung mit Roh- und Hilfsstoffen, soweit diese aus der Sicht der Werft unvorhersehbar war, hinsichtlich der Verpflichtungen der Werft erheblich ist und von der Werft nicht, auch nicht im Hinblick auf die Auswahl ihres Vorlieferanten verschuldet ist. Die Werft ist jedoch verpflichtet, den Kunden, soweit es möglich ist, über derartige Vereinbarungen zu unterrichten.

7.         Gewährleistung

7.1. Die Bootswerft leistet Gewähr für Mängel an den erbrachten Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistung.

7.2. Mängel sind der Bootswerft unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

7.3. Im Falle eines Mangels hat der Kunde zunächst das Recht auf Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Neuherstellung) durch die Bootswerft. Die Bootswerft hat das Recht, die Art der Nacherfüllung zu wählen.

7.4. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist sie unmöglich oder unzumutbar, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

7.5. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Mangel auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist:

  1. Unsachgemäße Behandlung, Nutzung oder Wartung des Bootes durch den Kunden oder Dritte.
  2. Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Wartungsanleitungen.
  3. Einbau von Teilen, die nicht von der Bootswerft geliefert wurden.
  4. Reparaturen oder Eingriffe durch Dritte ohne vorherige Zustimmung der Bootswerft.
  5. Natürlicher Verschleiß.
  6. Mängel, die bereits vor der Leistungserbringung durch die Bootswerft am Boot vorhanden waren und nicht Gegenstand des Auftrags waren.
  7. Vom Kunden beigestellte Materialien oder Ersatzteile.

7.6. Für gebrauchte Ersatzteile oder Materialien, die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden verbaut werden, wird die Gewährleistung ausgeschlossen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

8.         Haftung

8.1. Die Bootswerft haftet für Schäden des Kunden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bootswerft, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, unbeschränkt.

8.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Bootswerft nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. Dies gilt auch für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.4. Die Bootswerft übernimmt keine Haftung für Schäden am Boot oder an dessen Inhalt, die während der Liegezeit, Reparatur oder des Kranvorgangs entstehen, es sei denn, diese Schäden sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bootswerft zurückzuführen. Der Kunde ist für eine ausreichende Versicherung seines Bootes während der gesamten Dauer, in der es sich in der Obhut der Bootswerft befindet, selbst verantwortlich.

8.5. Die Bootswerft haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die nicht fest mit dem Boot verbunden sind (z.B. persönliche Gegenstände, Ausrüstung), es sei denn, diese wurden ausdrücklich zur Verwahrung übergeben und der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bootswerft zurückzuführen.

9.         Sonderbestimmungen für spezifische Leistungen

9.1. Reparatur- und Wartungsleistungen

9.1.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Bootswerft vor Beginn der Arbeiten über alle bekannten Mängel, Vorschäden und Besonderheiten des Bootes zu informieren, die für die Durchführung der Arbeiten relevant sein könnten.

9.1.2. Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass zusätzliche Arbeiten erforderlich oder sinnvoll sind, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten waren, wird die Bootswerft den Kunden unverzüglich informieren und dessen Zustimmung einholen, bevor diese zusätzlichen Arbeiten ausgeführt werden.

9.1.3. Vom Kunden beigestellte Materialien oder Ersatzteile werden auf Wunsch des Kunden verbaut, jedoch ohne Gewährleistung oder Haftung der Bootswerft für deren Qualität oder Eignung.

9.2. Kranleistungen

9.2.1. Die Kranleistungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Bootswerft haftet für Schäden, die während des Kranvorgangs entstehen, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9.2.2. Der Kunde ist verpflichtet, das Boot für den Kranvorgang ordnungsgemäß vorzubereiten (z.B. lose Gegenstände sichern, Persenning entfernen, Kranpunkte markieren). Für Schäden, die durch mangelhafte Vorbereitung entstehen, haftet der Kunde.

9.2.3. Der Kunde oder eine von ihm bevollmächtigte Person muss beim Kranvorgang anwesend sein, um Anweisungen zu geben und das Boot zu beobachten. Ist der Kunde oder eine bevollmächtigte Person nicht anwesend, erfolgt der Kranvorgang auf die alleinige Gefahr des Kunden.

9.2.4. Ergänzend zu diesen AGB gilt die jeweils aktuelle Kranordnung der Bootswerft, die am Betriebssitz ausgehängt ist und auf Wunsch eingesehen werden kann.

10.      Widerrufsrecht

10.1. Widerrufsrecht bei außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen

Wenn der Vertrag mit der Bootswerft außerhalb der Geschäftsräume oder ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, E-Mail, Internet) geschlossen wurde, steht dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

10.2. Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Bootswerft Thomzik, Am Flotthafen 1, 18439 Stralsund, info@stralsunder-bootswerft.de, Tel: 0151 75043692) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

10.3. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

10.4. Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn die Bootswerft die Dienstleistung bereits vollständig erbracht hat oder mit der Ausführung der Dienstleistung bereits begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat.

11.      Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Bootswerft (Stralsund). Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt sind.

12.      Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung oder die Lücke soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.





Muster-Widerrufsformular

 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

 

An

Bootswerft Thomzik

Inh. Tilo Thomzik

Am Flotthafen 1

18439 Stralsund

 

info@stralsunder-bootswerft.de

 

 

Name                             ________________________________________

 

Anschrift                        ________________________________________

 

                                        ________________________________________

 

Mail (Optional)              ________________________________________

 

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: (*)

 

 

Angebotsnummer AG   _______________

 

( )          Bestellt bzw. in Auftrag gegeben am   _______________

 

( )         Erhalten am   _______________

 

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Datum                                                     Unterschrift

 



 (*) Unzutreffendes streichen.



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